Der Senat ist das zentrale Kollegialorgan auf Uniebene. Er beschließt über das, was in den dezentralen Gremien der Fakultäten erarbeitet wurde. Es geht hierbei um Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch ein entsprechendes Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind. Die studentischen Senatsmitglieder werden jeden Sommer neu gewählt. Zudem entsendet der Studierendenrat (Verfasste Studierendenschaft) ein beratendes Mitglied in den Senat.


Studentische Senator*innen WS21/22 – SoSe22:

VS-Mitglied (beratend):
Phillip Strehlow
Direkt Gewählte Mitglieder:
Anna Pöggeler (Grüne Hochschulgruppe)
Niklas Jargon (Grüne Hochschulgruppe)
Felix Diener (Die Linke.SDS)
Johannes Schmidt (RCDS/LHG)


Alle Mitglieder des Senats:
  • 20 Wahlmitglieder: 8 Hochschullehrer*innen, 4 Akademische Mitarbeiter*innen, 4 Studierende, 4 Mitarbeiter*innen aus Administration und Technik
  • 19 Amtsmitglieder: Rektorat (s.o), 12 Dekan*innen, 1 Gleichstellungsbeauftragte*r
  • Beratende Mitglieder: 1 Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft (StuRa), 2 Mitglieder des Uniklinikums, 1 Vertreter*in des Doktorandenkonvents

Rektorat

„Das Rektorat ist für die Leitung der Hochschule zuständig. Es vertritt die Universität Heidelberg nach außen und koordiniert intern die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder. Dem Rektorat gehören zwei hauptamtliche Mitglieder, der Rektor und die Kanzlerin, sowie vier nebenamtliche Prorektoren an. Die Amtszeit der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder beträgt sechs Jahre. Die Prorektoren werden auf Vorschlag des Rektors vom Senat für drei Jahre gewählt. Innerhalb der Hochschulleitung ist jedes Mitglied für bestimmte Geschäftsbereiche zuständig.” (entnommen von hier)

Bestehend aus: 1 Rektor*in, 1 Kanzler*in, 4 Prorektor*innen