Als Studienfachschaft einer verfassten Studierendenschaft kann die Freie Fachschaft Philosophie über finanzielle Mittel verfügen.

Die Fachschaft verfügt einerseits über ihr eigenes Budget. Dieses kommt dadurch zustande, dass jedes Mitglied der Studienfachschaft über die Semesterbeiträge 2,25€ an die Studienfachschaft zahlt. Dieses Budget kann im Rahmen des selbst gegebenen Budgetplans frei verwendet werden. Allerdings muss jede Ausgabe dazu beitragen, dass die Fachschaft ihre rechtlich definierten Aufgaben erfüllt. Die Fachschaft kann außerdem über die vom Land vergebenen Qualitätssicherungsmittel (QSM) verfügen. Diese können ausschließlich ausgegeben werden, um die Lehre am philosophischen Seminar zu verbessern und wurden historisch eingeführt, um die Qualität der Lehre in Baden-Württemberg nach Abschaffung der Studiengebühren zu gewährleisten.

Aktuelle Zahlen (2024):
Budget Freie Fachschaft Philosophie: 4.528,93€
QSM: 35.735,48€

Mitwirken
  • Der Budgetplan wird gewöhnlich gegen Ende des Finanzjahres (November/Dezember) von den Finanzbeauftragten erarbeitet und dann in mehrerern Fachschaftssitzungen vorgestellt und diskutiert. Als Student*in der Philosophie kannst auch du an diesen Sitzungen teilnehmen und Änderungsvorschläge einbringen.
  • Wofür wir dann im Rahmen des Budgetplans explizit Geld ausgeben, wird in den einzelnen Fachschaftssitzungen beschlossen. Jede*r Student*in der Philosophie ist bei diesen Beschlüssen stimmberechtigt sowie antragsberechtigt. Das heißt, du kannst einerseits durch regelmäßiges Teilnehmen an unseren Sitzungen an der Vergabe der Mittel mitwirken, sowie durch Finanzanträge schöpferisch mitwirken.
    Finanzanträge kannst du entweder in der Sitzung vorbringen oder aber informell an philosophie@stura.uni-heidelberg.de richten. Deine E-Mail sollte dabei enthalten, wie viel Geld wofür ausgegeben werden soll und – falls unklar – inwiefern diese Ausgabe die unten aufgeführten Kriterien erfüllt. Möchtest du beispielsweise eine Tischtennisplatte im Innenhof könntest du dafür einen Antrag einsenden.
  • Auch an der Vergabe der QSM kannst du mitwirken. Zwar trifft der Fachschaftsrat die letzte Entscheidung der Vergabe, orientiert sich dabei aber an einem Vorschlag der FSVV (Fachschaftsvollversammlung), der in den Fachschaftssitzungen erarbeitet wird. In diesen Sitzungen kannst du deine Vorschläge vorstellen und an den einzelnen Posten, für die wir unsere QSM verwenden mitwirken.

Wofür können die Gelder ausgegeben werden?

Eigene Mittel:
Unsere eigenen Mittel können im Rahmen unseres Budgetplans beliebig ausgegeben werden. Dabei muss die Verwendung allerdings den in der Satzung definierten Aufgaben der Fachschaft oder den von der VS delegierten Aufgaben zuträglich sein, die durch das Landeshochschulgesetz beschränkt sind. Zu diesen Aufgaben zählt unter anderem:

  • Beratung und Information der Studierenden
  • Vertretung der Interessen der Studierenden
  • Wahrnehmung des hochschulpolitischen Mandats im StuRa
  • die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden
  • Förderung der politischen Bildung der Studierenden
  • Förderung von Chancengleichheit und Integration
  • Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden
  • Aufrechterhalten von überregionalen Studierendenbeziehungen

Es gibt außerdem noch einige weitere Beschränkungen für Finanzausgaben. Die wichtigsten sind: Die Fachschaft darf (mit ihren eigenen Mitteln) kein Geld für die Lehre ausgeben und keine Individualförderung betreiben.

QSM:
Die QSM dürfen flexibel für die „Sicherung der Qualität von Studium und Lehre“ ausgegeben werden. Dazu zählen z.B. Lehrveranstaltungen, aber auch z.B: Infrastruktur wie neue Beamer oder ähnliches. Nicht finanziert werden dürfen Lehrveranstaltung, die Voraussetzung für ein Bestehen des Studiums sind, also etwa Pflichtveranstaltungen.

Die Freie Fachschaft Philosophie ermöglicht durch die QSM jedes Semester gewöhnlich zwei bis drei Seminare, über deren Themenbereich in einer Fachschaftssitzung entschieden wird.