Universitäre Gremien

Die Universität und ihre Fakultäten – also auch die Philosophische Fakultät und das Philosophische Seminar – verfügen über eine Reihe gewählter Entscheidungsgremien, die wichtige Grundsatzentscheidungen treffen, Satzungen und Ordnungen verabschieden und vieles mehr. In allen Gremien sitzen auch Vertreter*innen der Studierendenschaft, welche in der Regel einmal pro Jahr direkt von den Studierenden der entsprechenden Institution gewählt werde (beim Senat ist es etwas komplizierter).

Eine kleine Übersicht über die Gremien der Universität findet ihr hier.

Im Folgenden sind daher nur die Gremien erklärt, die für Studierende der Philosophie direkt relevant sind.


Der Fachrat

Der Fachrat ist eine Zusammenkunft aller Statusgruppen (Studierende, Verwaltung, Lehrende und Professoren) am Philosophischen Seminar. Sie beraten sich über die Ausrichtung der Lehre sowie Prüfungsordnung und geben Empfehlungen an die übergeordneten, beschlussfassenden Gremien der Universitätsverwaltung (Fakultätsrat, Senat) ab.

Die Amtszeiten der Studierenden und den anderen Statusgruppen unterscheiden sich. Studierende werden auf zwei Semester gewählt, wohingegen die anderen Statusgruppen auf zwei Jahre gewählt werden.

Aufgaben des Fachrats entsprechend der Satzung :

Aktuelle Studentische Mitglieder des Fachrates sind:

Weitere Mitglieder des Fachrates sind unter anderem:


Fakultätsrat

Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Er nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung (§ 25 (1) LHG). Die Philosophische Fakultät ist eine sogenannte Heterofakultät und umfasst ca. 25 Fächer. Dennoch sitzen dort nur max. 8 studentische VertreterInnen. Die Beschlüsse werden weitergeleitet an den Senat und den Senatsausschuss für Lehre.

Die Philosophische Fakultät hat einen großen Fakultätsrat, was bedeutet, dass das Gremium sich wie folgt zusammensetzt:

Aktuelle studentische Mitglieder des Fakultätsrates sind:

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Senat

Der Senat ist das zentrale Kollegialorgan auf Uniebene. Er beschließt über das, was in den dezentralen Gremien der Fakultäten erarbeitet wurde. Es geht hierbei um Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch ein entsprechendes Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind. Die studentischen Senatsmitglieder werden jeden Sommer neu gewählt. Zudem entsendet der Studierendenrat (Verfasste Studierendenschaft) ein beratendes Mitglied in den Senat.

Der Senat setzt sich wie folgt zusammen: